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Dokument-ID: 1201859
17.1 Ansuchen
Die Strafgefangenen haben gem § 119 StVG das Recht, während des Strafvollzugs mündlich oder schriftlich Ansuchen zu stellen. Zu diesem Zweck haben sie sich in den Fällen, die keinen Aufschub dulden, an den hierfür zuständigen Strafvollzugsbediensteten zu wenden.