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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Das Verfahren vor dem Schöffengericht

Das Strafverfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht ist das Herzstück der Strafprozessordnung im Hinblick auf das Hauptverfahren. Die Verfahren vor dem Bezirksgericht, dem Landesgericht als Einzelrichter, dem Geschworenenverfahren sowie einige besondere Verfahrensarten beziehen sich allesamt auf die Grundsätze, die dem landesgerichtlichen Schöffenverfahren zugrunde gelegt wurden. Das 14. Hauptstück der StPO beinhaltet das Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht und dient somit als Ausgangsebene. Abweichende Vorschriften für andere Verfahrenstypen finden sich systematisch dem 14. Hauptstück (§§ 228–296a StPO) nachgereiht. Die wichtigsten darin enthaltenen Bestimmungen betreffen die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (siehe oben), die Amtsverrichtungen des Vorsitzenden und des Schöffengerichtes während der Hauptverhandlung, den Beginn der Hauptverhandlung, die Vernehmung des Angeklagten, das Beweisverfahren, das Urteil sowie dessen Verkündung, die Protokollführung, die Vertagung der Hauptverhandlung, Zwischenfälle, Rechtsmittel und Berufungs- sowie Nichtigkeitsverfahren. Es erfolgt eine Darstellung der wichtigsten Grundsätze des Schöffenverfahrens, sofern nicht bereits zuvor dargestellt.

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