Gegenüberstellung
Eine Gegenüberstellung ist eine Maßnahme, die im Rahmen polizeilicher Ermittlungsarbeit stattfindet und dazu dient, Straftäter zu überführen. Zum Zwecke der Identifikation von Straftätern besteht die Option, dass ein Zeuge zusätzlich zu seiner Aussage im Rahmen einer Gegenüberstellung durch seine optischen Wahrnehmungen seinen Beweiswert erhöht. Ziel der Gegenüberstellung ist es zu prüfen, ob der Augenzeuge den Täter tatsächlich wiedererkennt. Zu Beginn soll der Zeuge eine Beschreibung seiner Wahrnehmungen im Hinblick auf optische Merkmale eines Verdächtigen abgeben. Anschließend werden dem Zeugen mehrere Personen gegenübergestellt, die der vorhergehenden Beschreibung möglichst entsprechen. Diese Personengruppe besteht aus einem Tatverdächtigen, aber jedenfalls auch aus Personen, die jedenfalls keine Verbindung zum anhängigen Verfahren aufweisen. Dann und nur dann kann im Falle einer Identifikation durch den Zeugen ein erhöhter Beweiswert geschlussfolgert werden. Entsprechendes gilt auch für die Vorlage von Lichtbildern (Fotos) und das Abspielen von Stimmproben. Eine andere Form der Gegenüberstellung bildet die Konfrontation. Widersprechen sich Zeugen erheblich in ihren Aussagen wird versucht, die Widersprüche zu beseitigen oder auch unwahre Aussagen dadurch ersichtlich zu machen. Eine Gegenüberstellung kann auch von der Verteidigung beantragt werden.