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Dokument-ID: 184538
Umstellung des Firmenbuchs auf ADV gemäß § 28 Firmenbuchgesetz
§ 1.
Die Umstellung des Firmenbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wird für die mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfe erster Instanz hinsichtlich der im § 2 Z 1 bis 5 FBG genannten Rechtsträger angeordnet.