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Dokument-ID: 828004
5.5 Firmenbuchantrag im Falle der Abberufung eines Geschäftsführers – Löschung aus dem Firmenbuch
Allgemeines
Die Abberufung und damit verbundene Löschung von Geschäftsführern ist unverzüglich beim dafür zuständigen Firmenbuchgericht (siehe § 120 JN) zur Eintragung anzumelden (§ 17 Abs 1 GmbHG).