4.3.2 Form der Anmeldung
Allgemein
Die Firmenbuchanmeldung auf Eintragung der Änderungen bei den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern und Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft hat entweder persönlich bei Gericht oder in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen (§ 11 Abs 1 UGB), ist grundsätzlich schriftlich einzubringen (Ausnahmen = Rechtsanwälte und Notare im WebERV) und durch sämtliche unbeschränkt haftende Gesellschafter und durch sämtliche Kommanditisten gerichtlich oder beglaubigt zu unterfertigen (§ 107 Abs 1 UGB).