© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 491959

Judikatur | Entscheidung

5.3.7 28 R 40/12a; OLG Wien; 14. März 2012 – bearbeitete Version

GZ: 28 R 40/12a | Gericht: OLG vom 14.03.2012

Eine rückwirkende Bestellung eines Stiftungsprüfers ist nicht möglich. Die gerichtliche Bestellung wird mit der Annahme durch den Stiftungsprüfer wirksam. Jedenfalls aber nicht rückwirkend. Dies wurde im gegenständlichen Fall auch nicht beantragt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop