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Dokument-ID: 783657
13.2.5 Beilagen zur Firmenbuchanmeldung
Der Firmenbuchanmeldung zur Eintragung der Firma-Änderung bei einer Offenen Gesellschaft ist idR keine Beilage anzuschließen.
Handelt es sich jedoch um „bestimmte Firmenwortlaute“ bzw „bestimmte Firmenwortlautbestandteile“ , so ist die Vorlage eines Gutachtens der zuständigen gesetzlichen Interessenvertretung (idR sind dies die regional zuständigen Wirtschaftskammern) empfehlenswert.