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Dokument-ID: 545846
5.2.9 Unterbrechung des Firmenbuchverfahrens
Allgemein
Im Firmenbuch-Eintragungsverfahren gibt es zwei – in unterschiedlichen Gesetzen geregelte – Arten von Unterbrechungsmöglichkeiten.
Einerseits gibt es die allgemeine Unterbrechungsmöglichkeiten gemäß § 25 AußStrG und andererseits die – speziell für das Firmenbuchverfahren geltende – Unterbrechungsmöglichkeit gemäß § 19 FBG.