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Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5.2 Form der Anmeldung

Sitzverlegung

Die Firmenbuchanmeldung auf Eintragung der Sitzverlegung einer Gesellschaft m.b.H. & Co. hat entweder persönlich bei Gericht oder in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen (§ 11 Abs 1 UGB), ist grundsätzlich schriftlich einzubringen und ist durch sämtliche unbeschränkt haftende Gesellschafter und sämtliche Kommanditisten zu unterfertigen (§ 107 Abs 1 UGB).

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