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Neu Dokument-ID: 348166

Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Allgemeine Erläuterungen

Allgemeines

Bei den einzelnen Mustern ist vor dem konkreten Eintragungsantrag eine Schilderung des Sachverhalts vorzunehmen. Dieser (kurze) Sachverhalt beschränkt sich in der Regel auf jene Umstände, die für das zuständige Entscheidungsorgan (Richter oder Diplomrechtspfleger) bei der Bearbeitung des jeweiligen Eintragungsantrages von Bedeutung sind.

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