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Dokument-ID: 338475
5.1.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft
Allgemeines
Bei GmbH und Aktiengesellschaft treffen die Anmeldepflichten die Mitglieder zu den gesetzlichen Vertretungsorganen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder), wobei bei der AG in bestimmten Fällen die Anmeldung unter Mitwirkung des Aufsichtsratsvorsitzenden oder seines Stellvertreters (ausnahmsweise unter Mitwirkung aller Aufsichtsratsmitglieder und Gründer) vorgeschrieben ist.