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Dokument-ID: 368127
8.2.4 28 R 35/10p (HG Wien); OLG Wien; 23. Juni 2010 – bearbeitete Version
3. Gattungsbezeichnungen alleine sind gem § 18 UGB nicht unterscheidungsfähig und zur Kennzeichnung geeignet. Diese bedürfen dafür der Beifügung eines individualisierenden Zusatzes. Die Bezeichnung „RON“ wird als Fantasiewort angesehen und ist als individualisierender Zusatz zu einer Branchen- oder Gattungsbezeichnung geeignet.