© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 491970

Judikatur | Entscheidung

5.3.6 28 R 229/11v; OLG Wien; 13. März 2012 – bearbeitete Version

GZ: 28 R 229/11v | Gericht: OLG vom 13.03.2012

Die Bestellung eines Stiftungsprüfers endet bei natürlichen Personen mit deren Ableben, bei juristischen Personen mit deren Untergang. Dies auch, wenn der Stiftungsprüfer – wie hier – durch Umwandlung auf den Hauptgesellschafter (Gesamtrechtsnachfolge) gelöscht wird.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop