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Dokument-ID: 545868
16.2.6 Zurückziehung der Firmenbuchanmeldung
Die Zurückziehung einer Firmenbuchanmeldung mit Eintragungsantrag ist gemäß § 11 Abs 1 und 2 AußStrG bis zur Entscheidung des Gerichtes erster Instanz grundsätzlich möglich.