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Dokument-ID: 1109613
5.6.4 Bescheinigung der Rechtspersönlichkeit sowie Vertretungsbefugnis
Wirken inländische oder ausländische juristische Personen an den Veränderungen im Stande des Vorstandes einer Genossenschaft mit, so ist die Vertretungsbefugnis der für sie handelnden natürlichen Personen zu bescheinigen.