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Dokument-ID: 610619
9.17 4 R 630/11p; OLG Wien; 20. Februar 2012 – bearbeitete Version
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsteht durch Eintragung in das Firmenbuch und hört erst mit der Löschung auf zu existieren. Sie ist bis zum Untergang bilanzierungspflichtig. Die Auflösung der Gesellschaft bedeutet nicht deren Beendigung.