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Dokument-ID: 1015331
2.3.7 Abgeleitete Firma
Wird ein bestehendes Unternehmen durch Erwerb unter Lebenden (zB Kauf, oder Schenkung) oder Erwerb von Todes wegen (zB durch Testament oder gesetzliche Erbfolge) übertragen, dann darf die bisherige Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortgeführt werden (siehe § 22 Abs 1 UGB).