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Dokument-ID: 414217
2.3.11 6 Ob 7/08k; OGH, 21. Februar 2008 – bearbeitete Version
10. Sind Geschäftsanteile vinkuliert und fehlt zB die Zustimmung der Generalversammlung zur Abtretung, so führt das Fehlen zu einer schwebenden Unwirksamkeit einer dennoch vorgenommenen Abtretung. Die Abtretung wird bei nachträglicher Zustimmung wirksam.