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Dokument-ID: 631224
10.4.7 Prüfung durch das Gericht
Prüfungsverfahren
Die Entscheidungsorgane der Firmenbuchgerichte (Richter und Diplomrechtspfleger) haben aufgrund der Firmenbuchanmeldung sowie der beigelegten Urkunden die Eintragung und Löschung einer inländischen Zweigniederlassung bei einer OG nicht ungeprüft und automatisch zu verfügen, sondern zu prüfen, ob der Antrag auf Eintragung überhaupt zulässig und begründet ist.