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Dokument-ID: 403169
11.7 OLG Innsbruck 3. März 2010, 3 R 29/10d
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater sind nicht rekurslegitimiert.
Rekurse sind handschriftlich, im Original, mit Tinte durch durch die Geschäftsführer, eines Rechtsanwaltes oder eines Notars unterfertigt bei Gericht einzureichen. Ein Fax ist lediglich fristwahrend und muss für ihre Wirksamkeit verbessert werden.