2.2.2 Die Zulässigkeit des Firmenwortlautes
Allgemeines
Die Firma ist ein erforderlicher Bestandteil des Gesellschaftsvertrages bzw der Errichtungserklärung (§ 4 Abs 1 Z 1 GmbHG). Unter der Firma versteht man den im Firmenbuch eingetragenen Namen des Unternehmens, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt (§ 17 Abs 1 UGB). Da eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erst mit der Eintragung im Firmenbuch entsteht, und keinen sonstigen Namen, sondern ausschließlich eine Firma hat, muss sie unter der Firma auftreten.