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Dokument-ID: 1009108
3.4.8 Prüfung und Entscheidung über den Antrag
Zuständigkeit des Entscheidungsorgans
Für die Prüfung eines Antrages auf Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Firmenbuch im Wege der vereinfachten Gründung ist ausschließlich der Diplomrechtspfleger der Firmenbuchgerichte zuständig.