Neu
Dokument-ID: 739811
3.2.10 Zurückziehung der Firmenbuchanmeldung
Obwohl die Rückziehung von Anträgen gem § 11 Abs 1 und 2 AußStrG bis zur Entscheidung des Gerichtes erster Instanz stets möglich ist, gilt dies iSd ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (6 Ob 229/02y) für das Firmenbuchverfahren nur in eingeschränkter Form.