13.1 6 Ob 2/92; OGH; 27. Februar 1992 – bearbeitete Version
1. Übernahme eines nicht im Firmenbuch eingetragenen vollkaufmännischen Unternehmens
Dass das Unternehmen des Verpächters des antragstellenden Pächters nicht im Firmenbuch eingetragen war, ist kein Hindernis für die Eintragung einer die Haftung nach § 25 Abs 1 HGB ausschließenden Vereinbarung, soferne nur das Unternehmen des Verpächters ein vollkaufmännisches war. Die Anmeldung einer die Rechtsfolgen des § 25 Abs 1 HGB ausschließenden Vereinbarung obliegt dem Erwerber. Es ist sachgemäß, jedenfalls dann, wenn die Firma des Veräußerers nicht im Firmenbuch eingetragen ist, die Beschränkung nach § 25 Abs 2 HGB bei der Firma des fortführenden Unternehmers einzutragen.