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Dokument-ID: 323264
2.1.18 6 Ob 63/10y; OGH; 17. Dezember 2010 – bearbeitete Version
In der bisherigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (vor allem 1 Ob 510/95) wurde für die nachträgliche Änderung von Aufgriffsrechten im Gesellschaftsvertrag von Gesellschaften mit beschränkter Haftung als Formvorschrift der Notariatsakt gefordert. Diese so genannte doppelte Formvorschrift wurde in der Lehre stets abgelehnt.