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Dokument-ID: 414358
8.1.13 28 R 35/10p; OLG Wien; 23. Juni 2010 – bearbeitete Version
13. Gattungsbezeichnungen alleine sind gem § 18 UGB nicht unterscheidungsfähig und zur Kennzeichnung geeignet. Diese bedürfen dafür der Beifügung eines individualisierenden Zusatzes. Die Bezeichnung „RON“ wird als Fantasiewort angesehen und ist als individualisierender Zusatz zu einer Branchen- oder Gattungsbezeichnung geeignet.