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FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1.2 Umwandlung in eine GmbH & Co KG bzw GmbH & Co KEG

Allgemeine Bestimmungen

Durch den Eintritt einer (bereits protokollierten) Gesellschaft mbH wird die KG zur GmbH & Co KG. Sollte die Vollkaufmannseigenschaft durch den Gesellschafterwechsel nicht mehr gegeben sein, wird sie zur KEG. Sind neben der GmbH weitere Komplementäre vorhanden, spricht man von der GmbH & Co KG im weiteren Sinn. Scheint als alleinige Komplementärin nur die GmbH auf, spricht man von der GmbH & Co KG im engeren Sinn. Von einer GmbH & Co KG im engsten Sinn spricht man, wenn die Gesellschafter der GmbH und die Kommanditisten ganz oder teilweise ident sind.

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