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Dokument-ID: 347510
17 Umwandlung
Arten von Umwandlungen
Das Gesellschaftsrecht bietet zwei Möglichkeiten für die Umwandlung einer Aktiengesellschaft: die Umwandlung in eine GmbH unter Beibehaltung der Rechtspersönlichkeit und die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz durch Übertragung des gesamten Vermögens einer Aktiengesellschaft auf einen Nachfolgeunternehmer bzw eine Nachfolgegesellschaft.