© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 338507

Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Sachliche Zuständigkeit

Führung des Firmenbuches

Zur Führung des Firmenbuches sind (so wie nach früherer Rechtslage zur Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters) die mit Handelssachenbetrauten Gerichtshöfe I. Instanz sachlich zuständig (§ 120 Abs 1 Z1 JN nF). Dies sind die Landesgerichte (die Bezeichnung „Kreisgericht“ wurde durch BGBl 91/1993 abgeschafft) bzw für den Sprengel des LGZ Wien das Handelsgericht Wien.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop