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Dokument-ID: 414361
8.1.14 3 R 112/10; OLG Innsbruck; 20. September 2010 – bearbeitete Version
14. Mit dem HaRÄG 2005 wurden die Firmenbildungsvorschriften neu gefasst und liberalisiert.
Diese Entscheidung bietet einiges zum Thema Unterscheidungskraft und Kennzeichnungseignung von reinen Gattungsbezeichnungen allein und im Zusammenhang mit geografischen Zusätzen.