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Dokument-ID: 403039
9.12 4 R 181/11h; OLG Wien; 9. Juni 2011 – bearbeitete Version
Zum Thema, was im Zusammenhang mit der Einreichung von Jahresabschlüssen ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis ist, welches die rechtzeitige Einreichung eines Jahresabschlusses hindert.