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Thomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Die Societas Europaea als „europäische“ Gesellschaftsform

Die Societas Europaea (kurz: SE), die auch als „Europäische Gesellschaft“ bzw „Europäische Aktiengesellschaft“ bezeichnet wird, ist eine seit dem 8. Oktober 2004 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verfügung stehende Gesellschaftsform. Geschaffen wurde sie durch Verordnung des Rates (Verordnung [EG] Nr 2157/2001 vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft [Societas Europaea – SE]; kurz: SE-VO), die in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar verbindlich ist. Weiters kann die SE in den Mitgliedstaaten des EWR (Norwegen, Island und Liechtenstein) gegründet werden und Sitzverlegungen von SE aus diesen Staaten bzw in diese Staaten können stattfinden. Die SE steht somit derzeit in 30 Staaten zur Verfügung. In der Schweiz, in Monaco, San Marino und Andorra können keine SE gegründet werden (vgl Schröder in Manz/Mayer/Schröder, SE-Kommentar Art 1 Rz 15).

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