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Dokument-ID: 1109605
5.2 Die Bestellung der Vorstandsmitglieder
Allgemeines
Damit eine Genossenschaft handeln kann, benötigt diese Vorstandsmitglieder. Diese Vorstandsmitglieder müssen von den dazu berufenen Organen bestellt werden. Grundsätzlich ist das Bestellungsorgan bei einer Genossenschaft die Generalversammlung, wobei es dafür aber keine ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt.