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Dokument-ID: 923328
5.2.12 Zustellung, Benachrichtigung, Veröffentlichung
Allgemein
Gemeinsam mit dem Vollzug der Eintragung und Löschung von Prokuristen bei Kommanditgesellschaften werden die Zustellungen (siehe § 21 FBG) des betreffenden Eintragungsbeschlusses (siehe § 20 FBG) sowie die Benachrichtigungen (siehe § 22 FBG) und Veröffentlichungen (siehe § 10 UGB) vorgenommen.