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Dokument-ID: 414441
14.6 6 Ob 129/00i; OGH; 13. Juli 2000 – bearbeitete Version
6. Keine Dringlichkeit, wenn bereits Prozesskurator bestellt wurde.
Die Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH gemäß § 15a GmbHG ist mangels Dringlichkeit nicht möglich, wenn bereits für ein gegen die GmbH anhängiges Verfahren ein Prozesskurator gemäß § 8 ZPO bestellt wurde und außer der Prozessführung keine dringenden Angelegenheiten der GmbH zu besorgen sind.