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Dokument-ID: 764093
5.1.10 Zurückziehung der Firmenbuchanmeldung
Die Zurückziehung von Firmenbuchanmeldungen ist nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes (OGH 6 Ob 229/02y) für das Firmenbuchverfahren nur in eingeschränkter Form zulässig: