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Dokument-ID: 1197473
10.4 Besondere Anmerkungen zur Eintragung und Löschung einer inländischen Zweigniederlassung
Allgemeines
Die Firmenbuchanmeldung auf Eintragung und Löschung einer inländischen Zweigniederlassung bei einer OG hat entweder persönlich bei Gericht oder in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen (§ 11 Abs 1 UGB) und ist grundsätzlich schriftlich einzubringen.