Neu
Dokument-ID: 1031115
7.2.7 Löschung der Zweigniederlassung
Eine eingetragene und errichtete inländische Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann natürlich auch wieder gelöscht werden. Voraussetzung für eine Löschung der Zweigniederlassung aus dem Firmenbuch ist die tatsächliche Beendigung der Zweigniederlassung. Hinsichtlich der notwendigen Voraussetzungen wird auf die österreichischen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen, welche analog anzuwenden sind.