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Dokument-ID: 863727
8.2.12 Zustellung, Benachrichtigung, Veröffentlichung
Allgemein
Gemeinsam mit dem Vollzug der Firmenbucheintragung der Löschung der Offenen Gesellschaft werden die Zustellungen (siehe § 21 FBG) des betreffenden Eintragungsbeschlusses (siehe § 20 FBG) sowie die Benachrichtigungen (siehe § 22 FBG) und Veröffentlichungen (siehe § 10 UGB) vorgenommen. Dies erfolgt aber stets nach dem Tageswechsel.