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Dokument-ID: 872245
9.2 Besondere Anmerkungen zum Eintragungs- bzw zum Einreichungsverfahren
Gesetzliche Bestimmungen
Das Eintragungsverfahren der Offenlegung des Jahresabschlusses einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung richtet sich im Wesentlichen nach den Bestimmungen des Außerstreitgesetzes (AußStrG), des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des Firmenbuchgesetzes (FBG). Weiters kommen teilweise noch eine Reihe von verschiedenen Gesetzen (zB Jurisdiktionsnorm [JN], Rechtspflegergesetz [RpflG] usw) zur Anwendung.