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Dokument-ID: 368144
8.2.3 28 R 58/08t (Handelsgericht Wien); OLG Wien; 17. Juni 2008
3. Firmenwortlaute mit gleichem Schlagwort, das zumeist am Beginn des Firmenwortlautes steht und somit das Charakteristikum des Firmenwortlautes darstellt, und gleichzeitig teilweise gleichem Unternehmensgegenstand sind nach § 29 UGB nicht unterscheidungsfähig. § 29 UGB ist zwingendes Recht und auch bei Sitzverlegungen anzuwenden.