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Dokument-ID: 414144
2.3.4 1 R 63/94; OLG; 12. April 1994 – bearbeitete Version
4. Die Unterfertigung einer Privaturkunde seitens des Landeshauptmannes und eines Landesrates unter Beisetzung des Landessiegels entsprechend den Voraussetzungen der Landesverfassung genügt den Anforderungen des § 12 HGB.