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Dokument-ID: 1137557
22.2 Änderungen beim Geschäftszweig der GmbH
Allgemeine Anmerkungen
Vor dem Inkrafttreten des UGB wurde oftmals die Auffassung vertreten, dass der Geschäftszweig lediglich fakultativ anzugeben ist (Eiselsberg/Schenk/Weißmann, FBG, Rz 5 zu § 3 FBG; Nowotny in Kodek/Nowotny/Umfahrer, FBG § 3 Rz 11).