© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1099775

Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5.3 Konkrete Antragstellung, Beilagen

Konkrete Bezeichnung der beantragten Firmenbucheintragung

Obwohl § 9 Abs 1 AußStrG normiert, dass ein Antrag kein bestimmtes Begehren enthalten und nur erkennbar sein muss, welche Entscheidung der bzw die Antragsteller begehren, ist § 16 Abs 1 des Firmenbuchgesetzes über die konkrete Antragstellung als „lex specialis“ anzusehen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop