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Dokument-ID: 344575
17.2 Konkrete Antragstellung – Verwendung von Textbausteinen
In sehr vielen Fällen ist ein Grund für die Einleitung des Verbesserungsverfahrens iSd § 17 FBG, dass die Antragsteller bzw deren berufsmäßigen Parteienvertreter (Rechtsanwalt und Notar) die vom Firmenbuchgesetz (§ 16 FBG) geforderte konkrete Antragstellung in der betreffenden Firmenbuchanmeldung nicht bzw nicht ausreichend befolgen: