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Dokument-ID: 764433
6.7 Besondere Anmerkungen zum Eintragungsverfahren – Eintragung und Löschung der Tatsache der unbekannten Geschäftsanschrift
Der Eintragungstatbestand der „unbekannten Geschäftsanschrift“ (§ 3 Abs 1 Z 4a FBG) wurde mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 – ReLÄG 2004 (BGBl I 161/2004) eingeführt.