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Dokument-ID: 647718
7.3 Anschriftcode
Zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ist für den Einbringer eine Zeichenfolge (Anschriftencode) zu erstellen, unter der dessen Name und Anschrift sowie eine Kennung, in welcher Art er am elektronischen Rechtsverkehr teilnimmt, in der Bundesrechenzentrum GmbH gespeichert werden.