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Dokument-ID: 414409
10.4 6 Ob 111/01v; OGH; 16. Mai 2001 – bearbeitete Version
4. Im Firmenbuchverfahren ist nur der zum Rekurs legitimiert, der durch die bekämpfte Eintragung in seiner Rechtssphäre unmittelbar beschränkt wird. Der Mitgesellschafter ist von einem Gesellschafterwechsel nur dann selbst berührt, wenn es um seine Eintragung oder Nichteintragung im Firmenbuch geht. Bei der vereinfachten Anmeldung nach § 11 FBG müssen Urkunden nicht vorgelegt werden.