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Dokument-ID: 575188
2.4 Der Gegenstand der Aktiengesellschaft
Der Gegenstand des Unternehmens ist ein vom Aktiengesetz geforderter Bestandteil der Satzung (§ 17 Z 2 AktG).
Der Gegenstand des Unternehmens regelt die Art der Tätigkeit der Aktiengesellschaft, mit der versucht wird, den Zweck der Aktiengesellschaft zu erreichen.